Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundeschule M.ER.L.I.N., Fockbek (Stand: 01.03.2026)
§1 Teilnahme am Training
Die Trainingsgruppen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
Teilnehmen können Hunde mit sozialverträglichem und unauffälligem Verhalten.
Über Ausnahmen entscheidet die Hundeschule im Einzelfall.
Ein Gruppenwechsel ist möglich, sofern die Zielgruppe geeignet ist und freie Plätze vorhanden sind.
Die aktuellen Trainingszeiten werden durch die Hundeschule oder über die Homepage bekannt gegeben.
Mögliche Trainingsinhalte sind insbesondere:
• Grundgehorsam / Unterordnung.
• Rally Obedience.
• Agility.
• Tricks & Beschäftigung.
• Apportiertraining.
• Sozialspiel der Hunde.
• Beratung der Hundehalter.
Anregungen der Teilnehmer zu Trainingsinhalten sind ausdrücklich willkommen.
§2 Trainingsort
Der Unterricht findet grundsätzlich auf dem Übungsgelände der Hundeschule M.ER.L.I.N. in Fockbek statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§3 Monatsbeitrag und Leistungen
Der Monatsbeitrag beinhaltet:
• Teilnahme am Gruppentraining (4 Einheiten pro Monat à ca. 45 Minuten).
• Betriebsferien der Hundeschule.
• private Nutzung des Trainingsgeländes zu Übungszwecken außerhalb des Unterrichts.
Die private Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Das Gelände ist nach Nutzung im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.
Bei Schäden am Gelände oder an Einrichtungen haftet der Vertragspartner vollständig.
Die Hundeschule behält sich vor, die private Nutzung bei Verstößen zu untersagen.
Der Monatsbeitrag bleibt hiervon unberührt.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Monatsgebühr ist jeweils bis zum 6. des laufenden Monats zu überweisen.
Bei verspäteter Zahlung können Bearbeitungskosten in Höhe von 5,00 € erhoben werden.
§5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage zum Monatsende.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 60 Tage, sofern keine schriftliche oder elektronische Kündigung erfolgt.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.
Nach Kündigung oder Abbruch ist eine Neuanmeldung erst nach Ablauf von 90 Tagen möglich.
§6 Trainingsausfall bei Wetter-, Umwelt- und Sicherheitsbedingungen
(Tierschutz, Unfallvermeidung und Anlagenschutz)
Die Gesundheit und Sicherheit der Hunde, der Teilnehmer sowie der Schutz der Trainingsanlage haben oberste Priorität.
Die Hundeschule ist berechtigt, Trainingseinheiten nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen oder abzubrechen, wenn äußere Umstände eine sichere Durchführung des Trainings nicht gewährleisten.
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
• Temperaturen von 0 °C oder darunter
• hohe Temperaturen oder gesundheitlich belastende Hitzebedingungen (insbesondere ab ca. 28°C oder darüber, starke Sonneneinstrahlung oder hohe Luftfeuchtigkeit).
• gefrorener, vereister, stark aufgeweichter oder rutschiger Untergrund.
• Schnee, Glätte oder durchnässter Boden.
• Sturm, Gewitter, Starkregen oder amtliche Wetterwarnungen.
• Gefährdungen für Hunde, Teilnehmer oder Trainingsgeräte.
• Umstände, die zu Schäden an der Trainingsanlage führen können.
Die Entscheidung über die Durchführbarkeit des Trainings trifft ausschließlich die Hundeschuleunter Berücksichtigung des Tierwohls sowie der allgemeinen Sicherheitslage. Diese Entscheidung ist verbindlich.
Bei wetter-, sicherheits- oder anlagenbedingtem Trainingsausfall besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung, Beitragsminderung oder Ersatzleistung.
Sofern organisatorisch möglich, kann die Hundeschule freiwillig:
• Nachholtermine.
• alternative Gruppenteilnahmen oder theoretische Trainingseinheiten anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Diese Regelung stellt eine bewusste Risikoverteilung dar und berücksichtigt insbesondere jahreszeitlich bedingte Trainingsausfälle im Sommer- und Winterbetrieb.
§7 Absage oder Versäumnis von Trainingsstunden
Muss die Hundeschule Unterricht aus dringenden Gründen absagen, kann die Stunde nach Absprache nachgeholt werden.
Bei Nichtteilnahme durch den Vertragspartner besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatztermin.
§8 Voraussetzungen für die Teilnahme
Der teilnehmende Hund muss:
• über gültigen Impfschutz verfügen.
• haftpflichtversichert sein.
• gesundheitlich trainingsfähig sein.
Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
§9 Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
Kinder sowie Begleitpersonen sind durch den Vertragspartner zu beaufsichtigen und über die geltenden Regeln zu informieren.
§10 Haftungsausschluss der Hundeschule
Die Teilnahme am Training sowie die Nutzung des Geländes erfolgen auf eigene Gefahr.
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für:
• Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
• Verletzungen durch teilnehmende Hunde.
• Schäden aus der Umsetzung der vermittelten Trainingsinhalte.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg maßgeblich von der Mitarbeit des Hundehalters abhängt.
§11 Datenschutz und Bildmaterial
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu betrieblichen Zwecken unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial aus dem Trainingsbetrieb für Internet- und Werbezwecke verwendet werden darf.
§12 Rechnungsstellung
Rechnungen in Papierform werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rendsburg.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Zum Download der AGB:

