AGB Hundepension

Vertragsbedingungen der Hundepension M.ER.L.I.N. in Fockbek Stand: 01.01.2023

  1. Es können nur Hunde aufgenommen werden, die über einen vollen Impfschutz verfügen, welcher auch Virushusten einschließt. Der Impfschutz darf nicht älter als 12 Monate oder nicht jünger als 1 Monat sein. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen. Der Hund muss ein Mindestalter von 12 Monaten haben, Ausnahmen nur nach Absprache.
  2. Für jeden aufzunehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  3. Die Hundepension M.ER.L.I.N. verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten Pensionsdaueraufzunehmen, ihm ausreichend Auslauf zu verschaffen und ihn gewissenhaft zu betreuen und zuversorgen.
  4. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pensiongegeben wird und wir eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie für Verletzungen und Erkrankungen des Hundes nicht übernehmen, sofern dieses nicht auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Der Haftungsausschluss bezieht sich ausdrücklich auch auf Gefahren durch die anderen in Pension gegebenen Hunde.
  5. Der Hundehalter verpflichtet sich, für die von seinem Hund während der Pensionsunterbringung verursachten Schäden aufzukommen.
  6. Läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Erkrankungen können nicht aufgenommen werden. Im Hinblick auf während der Pensionszeit läufig werdende Hündinnen wird keine Haftung übernommen. Sollte es zu einer Bedeckung kommen, wird dann, wenn weder der Besitzer noch eine beauftragte Person erreichbar sind, eine eventuelle Trächtigkeit tierärztlich abgebrochen werden. Die Kosten hierfür trägt der Halter der Hündin.
  7. Die Pensionsinhaber sind berechtigt, die Aufnahme, eines ihnen nicht bekannten Hundes, von einem Probetage abhängig zu machen. Dieser ist entsprechend der üblichen Tarife zu vergüten.
  8. Die Unterbringung erfolgt – sofern erforderlich – in Einzelhaltung oder wenn möglich in gemischter Gruppe nach Sympathie.
  9. Für die Unterbringung wird folgender Grundpreis erhoben: 25,00€ pro Kalendertag. Im Zeitraum von Oktober bis März berechnen wir zusätzlich eine Heizkostenpauschale von 2,00€ am Tag, hier zählt der erste beziehungsweise letzte Tag der Buchung. Der Hund kann ab 08:00 Uhr gebracht, und muss bis 18:00 Uhr abgeholt werden. Hol- und Bringtage gelten als ganze Tage. Im Pensionspreis sind enthalten: Unterbringung in gemischter Gruppenhaltung oder in Einzelhaltung, mehrmals täglich ausreichender Freilauf auf eingezäuntem Gelände, Fütterung zweimal täglich am Morgen und am Nachmittag, Medikamentengabe, Heizkosten vom 1. Oktober – 31.März, falls nötig eine Begutachtung durch Tierarzthelferin. Futter, sowie eine waschbare Hundedecke (aus hygienischen Gründen bitte KEIN HUNDEBETT), muss mitgebracht werden
  10. Im Falle von Rohfutter (BARF) dies bitte in Portionsbeuteln tiefgefroren und beschriftet mitbringen.
  11. Weitere Leistungen sind nach Absprache möglich und werden wie folgt vergütet: ZusätzlicheSpaziergänge, Gehorsamstraining oder sonstige Leistungen: 15,00 € pro 30 Minuten.
  12. Die vereinbarten Gebühren sind für die gesamte gebuchte Zeit im Voraus, spätestens bei Abgabe desHundes in bar zu entrichten. Bei verspäteter Abgabe des Hundes (Uhrzeit wurde bei der Buchung angegeben), ohne vorheriger Absprache mit uns, besteht das Risiko das wir Ihren Hund nicht mehr aufnehmen. Bei verspäteter Abholung des Hundes (Uhrzeit wurde bei der Buchung angegeben), ohne vorheriger Absprache mit uns, wird ein Zuschlag in höhe von 10,00€ erhoben.
  13. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls des Hundes wird, sofern der Besitzer oder eine beauftragte Person nicht erreichbar sind, eine tierärztliche Behandlung ohne Ansehen der Kosten eingeleitet, sofern für diesen Fall nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten sind vom Hundehalter bei Abholung zu erstatten.
  14. Der Hund ist umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über eine Verlängerung getroffen wurde. Im Fall der Nichteinhaltung wird dem Hundehalter schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen zur Abholung des Hundes gesetzt. Sofern diese Frist nicht eingehalten wird, sind die Pensionsinhaber berechtigt, den Hund einem Tierheim ihrer Wahl zwecks Weitervermittlung zuzuführen oder aber selbst eine Weitervermittlung vorzunehmen. Alle hiermit in Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundehalter.
  15. Sollte der Verdacht einer ansteckenden Erkrankung des Hundes bestehen, ist der Hundehalter verpflichtet, hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Erkrankung mit, trägt der Hundebesitzer die Kosten der Behandlung einschließlich der Behandlung aller weiteren angesteckten Hunde und der Kosten einer erforderlichen Desinfektion der Pension.
  16. Im Falle des Ablebens des Hundes während der Pensionszeit wird der Hund, sofern der Besitzer oder eine beauftragte Person nicht erreichbar sind, der Tierkörperbeseitigung zugeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die anfallenden Kosten sind von Hundehalter zu tragen.
  17. Änderungen des Vertrages sowie Ergänzungen müssen schriftlich festgehalten sein.
  18. Der Hundehalter kann die Pensionsunterbringung bis zu einem Zeitpunkt von 1 Woche vor demvereinbarten Pensionsbeginn ohne Kosten absagen. Bei nicht rechtzeitigen Absagen werden 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt. Bei einer vorzeitigen Abholung des Hundes nach Beginn der Pensionszeit werden keine Pensionskosten erstattet.
  19. Der Gerichtsstand ist Rendsburg.
  20. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichenBestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

Zum Download der AGB:

AGB der Hundepension